Kurz & knapp
Eine Fremdsperre ist eine Spielersperre, die von einer dritten Person oder einem Veranstalter gegen einen Spieler beantragt wird. Dies geschieht, wenn berechtigte Gründe vorliegen, z. B. Hinweise auf Spielsucht oder Überschuldung. Der Spieler wird vor der Sperre angehört und hat die Möglichkeit, die Aufhebung der Fremdsperre zu beantragen.
Wer kann eine Fremdsperre beantragen?
Veranstalter oder Vermittler
- Wenn das Personal eines Veranstalters oder Vermittlers problematisches Verhalten wahrnimmt, kann eine Fremdsperre beantragt werden.
- Der Spieler wird hierzu angehört, bevor die Sperre verhängt wird.
Verwandte oder Partner
- Nahestehende Personen (z. B. Familienmitglieder oder Partner) können eine Fremdsperre beantragen, wenn sie stichhaltige Gründe vorlegen, wie z. B.:
- Spielsucht
- Überschuldung
- Auch hier wird der Spieler vorab angehört.
Wie wird eine Fremdsperre aufgehoben?
-
Antrag auf Aufhebung:
Der Spieler muss die Aufhebung der Fremdsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen. -
Bearbeitungszeit:
- Fremdsperren werden frühestens einen Monat nach Eingang des Aufhebungsantrags im Spielersperrsystem OASIS aufgehoben.
-
Benachrichtigung Dritter:
- Das Regierungspräsidium informiert die Person oder Institution, die die Fremdsperre ursprünglich beantragt hat, über den Eingang des Aufhebungsantrags.
- Dieser Dritte kann innerhalb der Bearbeitungsfrist einen erneuten Antrag auf Sperre stellen.
-
Nach erfolgreicher Aufhebung:
- Der Spieler wird weiterhin von Boni und Angeboten ausgeschlossen, selbst wenn die Sperre aufgehoben wurde.
- Der ursprüngliche Antragsteller wird über die Aufhebung informiert.
Wichtige Hinweise zur Fremdsperre
-
Warum eine Fremdsperre?
Sie dient dem Schutz des Spielers vor den Folgen von Spielsucht oder finanziellen Problemen. -
OASIS-Spielersperrsystem:
Fremdsperren werden im bundesweiten Sperrsystem OASIS eingetragen und gelten für alle teilnehmenden Veranstalter und Vermittler. -
Transparenz und Anhörung:
Spieler haben das Recht, vor der Verhängung und bei einem Aufhebungsantrag gehört zu werden.
Unterstützung bei Fragen
Wenn Sie weitere Informationen zur Fremdsperre, zum Antrag oder zur Aufhebung benötigen, wenden Sie sich an unseren Kundenservice oder direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt.