Eine Fremdsperre kann durch Dritte, wie Angehörige oder Lebenspartner, beantragt werden, wenn ein entsprechender Sperrgrund vorliegt (z. B. Spielsuchtgefährdung, Überschuldung oder auffälliges Spielverhalten).
Die Beantragung erfolgt direkt über das offizielle OASIS-Formular.
Weitere Info zu Sperren von OASIS.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und mit Nachweisen zum Sperrgrund versehen werden muss. Zusätzlich wird ein gültiger Identitätsnachweis des Antragstellers benötigt.
Vor Eintragung der Sperre erhält die betroffene Person in der Regel die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Entscheidung und Eintragung erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
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